Nachrichten
04.11.2015 | permalink
Opt-Out in Deutschland und Zypern
Gentechnikkritiker fordern seit langem Anbauverbote; Foto: campact
Als zehntes und elftes EU-Mitglied können Deutschland und Zypern eine Einigung per Opt-Out verbuchen: mehrere Konzerne verzichten auf den Anbau von gentechnisch verändertem Mais.
Das teilte die EU-Kommission heute auf einer eigens eingerichteten Website mit. Demnach dürfen Gentechnik-Maissorten wie die insektengift-produzierende MON810 von Monsanto oder 1507 von Dupont-Pioneer hierzulande und auf der Mittelmeerinsel nicht angebaut werden - auch dann nicht, wenn sie eine EU-Anbaugenehmigung erhalten.
Weiterlesen beim Informationsdienst Gentechnik:
03.11.2015 | permalink
Öffentlichkeit bei umstrittenen CIBUS-Raps ausgeschlossen
Raps (Foto: labete / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)
Die US-Biotech-Firma CIBUS hat sich mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) offenbar vertraulich darauf geeinigt, dass ihr umstrittener Raps nicht dem Gentechnik-Recht unterliegen soll. Das geht aus einer E-Mail-Korrespondenz hervor, die dem Gen-ethischen Netzwerk (GeN) vorliegt. Die E-Mails zeigen, dass die Öffentlichkeit von der Diskussion um den umstrittenen Raps ausgeschlossen werden sollte. Der Raps wurde mit einem Gentechnik-Verfahren hergestellt, das den Methoden des „Genome Editing“ zugerechnet wird. Umweltverbände und Bauernorganisationen verlangen, dass der Raps dem Gentechnik-Recht unterworfen und auf seine Risiken geprüft und gekennzeichnet wird. Maßstab der Bewertung müsse der Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der gentechnikfreien Landwirtschaft sein.
„Wir sind empört, dass das BVL bei einer so wichtigen Frage die Öffentlichkeit komplett ausschließen wollte. Dabei geht es um eine Grundsatzentscheidung, was in Zukunft unter Gentechnik zu verstehen ist und was nicht“, kommentiert Christof Potthof vom GeN die Korrespondenz zwischen dem Gentechnik-Unternehmen und der Behörde. „Alarmierend ist für uns, wie vertraulich es dabei zwischen Behörde und Industrie zuging. Offensichtlich wollte man Fakten schaffen, bevor die EU-Kommission ihre Bewertung des CIBUS-Raps abgeschlossen hat.“
Obwohl die EU-Kommission erst gegen Jahresende bekannt geben will, ob sie das Verfahren, mit dem der umstrittene CIBUS-Raps hergestellt wurde, als Gentechnik einstuft, hatte das BVL seine Bewertung bereits Anfang Februar veröffentlicht. Zuvor hatten bereits Behörden in den bekanntermaßen gentechnikfreundlichen EU-Mitgliedsländern Großbritannien, Finnland, Niederlande und Schweden den Wünschen von CIBUS entsprochen. Auch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) hatte bereits im Vorfeld eine für CIBUS günstige Stellungnahme abgegeben. Die Firma CIBUS scheint sich ihrer Sache sicher zu sein und wirbt auf ihrer Webseite damit, dass das Rapssaatgut nicht gentechnisch verändert sei. In einem jüngst veröffentlichten Gutachten hatte der EU-Rechtsexperte Ludwig Krämer dagegen klargestellt, dass das hier eingesetzte RTDS-Verfahren und damit auch der CIBUS-Raps unter das Gentechnik-Recht fallen. Auch ein weiteres Rechtsgutachten, das vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlicht wurde, kommt zu dieser Einschätzung.
Umweltverbände und Bauernorganisationen fürchten einen Präzedenzfall, wenn Verfahren des „Genome Editing“ nicht als Gentechnik eingestuft werden. „CIBUS und das BVL versuchen hier das bestehende Gentechnik-Recht zu unterlaufen. Und das mit der Billigung des Landwirtschaftsministers. Doch wirtschaftliche Interessen der Industrie dürfen nicht dazu führen, dass geltendes Recht einfach außer Kraft gesetzt wird“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Maßstab der Bewertung muss der Schutz der Gesundheit, der Umwelt und der gentechnikfreien Landwirtschaft sein.“
Beim von der Firma CIBUS angewendeten RTDS-Verfahren werden kurze DNA-Abschnitte, sogenannte Oligonukleotide, in die Zellen eingeführt. CIBUS selbst schreibt, dass „nicht genau bekannte Mechanismen“ dazu führen, dass sich das Erbgut der Pflanzen der Struktur dieser im Labor synthetisierten DNA anpasst. Experten kritisieren, dass bei dem RTDS-Verfahren unerwünschte Nebeneffekte keineswegs ausgeschlossen werden können. So zeigen Unterlagen, die CIBUS an das BVL geschickt hat, unter anderem, dass in den Pflanzen signifikante Veränderungen einzelner Inhaltsstoffe gemessen wurden. Diese wurden aber nicht genauer untersucht, sondern pauschal als nicht bedeutsam eingestuft.
28.10.2015 | permalink
Bundesinstitut für Risikobewertung hat Öffentlichkeit falsch über Glyphosat informiert
Herbizide (Foto: Chafer Machinery / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)
Also doch: es gibt ernstzunehmende wissenschaftliche Hinweise, dass das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bei Mäusen Krebs auslöst. In einem geheimen Bericht, den das ARD-Magazin FAKT veröffentlicht hat, erkennt das nun auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an. Trotzdem beharrt die Behörde darauf, bei „sachgerechter Anwendung“ bestehe für Menschen kein Krebsrisiko.
27.10.2015 | permalink
WHO: Krebsgefahr durch rotes und verarbeitetes Fleisch
Fleisch (Foto: Grant Hutchinson / flickr, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0)
Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Krebsforschungsagentur IARC hat in einer gestern veröffentlichten Studie verarbeitetes Fleisch, also Wurstwaren oder gepökelte Produkte, als „krebserregend“ sowie rotes Fleisch, wie etwa vom Schwein oder Rind, als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Grund dafür sind bei der Verarbeitung entstehende Substanzen, die im Verdacht sind, Krebs zu erregen.
Die Forscher stützen diese Einschätzung auf 800 ausgewertete Studien. Demnach ergab ein Teil der Studien, dass der Verzehr von 50 Gramm verarbeiteten Fleisch pro Tag das Darmkrebsrisiko um 18 % erhöht. Bei rotem Fleisch wurde beim Verzehr von 100 Gramm ein erhöhtes Krebsrisiko festgestellt. Somit ist laut Kurt Straif von der IARC „für den Einzelnen das Risiko klein, infolge des Fleischkonsums Darmkrebs zu entwickeln. Aber das Risiko steigt mit der verzehrten Menge."
Für eine gesunde und ausgewogene Ernährung spielt ein reduzierter Fleischkonsum jedoch schon seit längerer Zeit eine wichtige Rolle. So empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung verarbeitetes Fleisch von Fast-Food Ketten zu meiden und pro Woche nicht mehr als 300 bis 600 Gramm Fleisch und Wurstwaren zu essen. Neben den starken Umweltbelastungen, die durch die Fleischproduktion entstehen, gibt die nun veröffentlichte WHO Studie also einen weiteren Anlass, einen maßvollen Fleischgenuss anzustreben.
21.10.2015 | permalink
Verbraucher lehnen Gentechnik weiterhin ab
ohne Gentechnik
Gentechnisch veränderte Lebensmittel kommen in Deutschland nicht gut an. Das bestätigt eine weitere Umfrage, diesmal im Auftrag einer Bundesbehörde. Doch auch Antibiotika-Resistenzen, Chemikalien im Essen, Pestizide und andere „Probleme durch Landwirtschaft“ beunruhigen Verbraucher. Die Mehrheit wünscht sich stärkere Schutzmaßnahmen durch den Staat. Knapp über 1.000 Verbrauchern stellte TNS Emnid im Juni im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) die Frage: „Inwieweit sind Sie persönlich über die folgenden Themen zur Lebensmittelsicherheit beunruhigt oder nicht beunruhigt?“ Vor allem Antibiotikaresistenzen (für 72 Prozent beunruhigend), Chemikalien (69 Prozent), gentechnisch veränderte Lebensmittel (67 Prozent) und Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (65 Prozent) stießen auf Skepsis.
18.10.2015 | permalink
Welternährungstag: NGOs setzten Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung
Die Tafel der „geretteten“ Lebensmittel (Foto: Aktion Agrar)
Mit einer 12 Meter langen Tafel der „geretteten“ Lebensmittel haben am Freitag verschieden NGOs, darunter MISEREOR und Aktion Agrar, gegen Lebensmittelverschwendung demonstriert. Die Aktion fand vor dem Bundestagsgebäude statt. So erhielten die passierenden Abgeordneten, darunter die Bundesvorsitzende der Grünen, Simone Peter, Ulli Nissen (SPD) und Stephan Albani (CDU) neben einem Essenspacket vor allem den Appell, sich gegen Lebensmittelverschwendung einzusetzen.
Sämtliche Lebensmittel, die bei der Aktion verwendet wurden, waren vor dem Müll gerettet worden. „Pro Kopf und Tag gerechnet werden in Berlin mehr Lebensmittel verschwendet als alle Menschen in Köln essen
könnten“, kritisiert Jutta Sundermann, Sprecherin der Kampagne „Leere Tonne – Wegwerfstopp für Supermärkte“. „Seit Jahren wird über das Problem der Verschwendung geredet – aber es passiert viel zu wenig. Wir
brauchen gesetzliche Regelungen, weil Supermärkte zum Beispiel mit Werbekampagnen für Großpackungen und Mengenrabatte die Wegwerfspirale weitertreiben.“
Die Kampagnen „Kein Essen für den Eimer“ und „Leere Tonne“ fordern von
der Bundesregierung einen Aktionsplan mit verbindlichen Zielvorgaben, um
die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Produktions-,
Handels- und Konsumkette zu reduzieren. Derzeit gehen rund ein Drittel der weltweit produzierten Lebensmittel verloren. Vor dem Hintergrund des neuen Welthungerberichts, demzufolge rund 800 Millionen weltweit an Hunger leiden, sei Lebensmittelverschwendung ein Skandal, erklärte Sarah Schneider, Referentin für Landwirtschaft und Ernährung bei MISEREOR und zuständig für die Kampagne „Kein Essen für den Eimer“.
18.10.2015 | permalink
Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg: Bereits über 30.000 Unterschriften
Die Initiatoren zeigen sich zufrieden mit dem positiven Zwischenergebnis (Foto: Agrarwende Berlin-Brandenburg)
Am Freitag verkündeten die Initiatoren des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in Brandenburg ein erstes Zwischenergebnis der gesammelten Unterschriften. Demnach haben bisher 31.599 Brandenburgerinnen und Brandenburger den Aufruf für eine artgerechtere Tierhaltung unterzeichnet. Zusätzlich sind noch über 8000 Briefwahlanträge im Umlauf. Zusammen mit den schon gezählten Unterschriften hat das Volksbegehren zur Halbzeit über die Hälfte der erforderlichen Stimmen gesammelt.
„Das ist ein Weckruf an die Landesregierung, dass Megaställe und industrielle Massentierhaltung keine Zukunft für Brandenburg sind, die Menschen wollen artgerechte Tierhaltung und bäuerliche Strukturen. Heute ist ein guter Tag für die Demokratie, Verbraucher, Tiere und Umwelt in Brandenburg“, so Jochen Fritz, Sprecher und Mitinitiator des Volksbegehrens.
Konkret fordern die Initiatoren, dass nur noch art- und tiergerechte Haltungsverfahren gefördert werden sowie die Einführung einer Flächenbindung. Außerdem sollen Kupieren von Schweineschwänzen und Hühnerschnäbel generell verboten werden. Auf politischer Ebene fordert das Bündnis die Benennung eines Tierschutzbeauftragten im Land Brandenburg und die Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände.
Noch bis zum 14. Januar können wahlberechtigte Brandenburgerinnen und Brandenburger für das Volksbegehren unterschreiben. Die Listen liegen in allen Bürgerämtern aus und die Briefwahlunterlagen können unter www.volksbegehren-massentierhaltung.de angefordert werden. Michael Wimmer, Sprecher des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg zeigt sich zuversichtlich, dass die geforderten 80.000 Unterschriften zusammen kommen: „Die Zeit ist einfach reif für einen Kurswechsel in der Tierhaltung: Das Volk will es, die Wissenschaft sagt, dass es notwendig, machbar und finanzierbar ist und genau deswegen werden wir mit dem Instrument der direkten Demokratie die Politik dazu bringen, sich von den durchsichtigen Interessen der Agrarindustrie-Lobby zu lösen und die Weichen für mehr Tierwohl und Bäuerlichkeit zu stellen.“
13.10.2015 | permalink
EU-Parlament verabschiedet Position zur neuen EU-Öko Verordnung
EU Organic Logo
Derzeit wird in Brüssel die Revision der EU-Öko Verordnung diskutiert, welche die Minimalstandards für Bioprodukte europaweit festlegt. Ein von der EU-Kommission vorgeschlagener Gesetzestext wurde von Bioverbänden und Teilen des EU Parlaments heftig kritisiert. Unter starker Beteiligung des hierfür zuständigen Berichterstatters Martin Häusling hat das EU-Parlament nun auf Grundlage von mehr als 1000 Änderungsvorschlägen eigene Positionen zur Revision der Bioregeln verabschiedet.
Die EU-Parlamentarier sprachen sich gegen spezielle Bio-Grenzwerte bei Pestizid-Kontaminationen aus. Dies wurde von führenden Bio-Verbänden begrüßt. Allerdings kritisierte zum Beispiel der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) eine Zusatzklausel, die vorsieht, dass bereits 2020 Grenzwerte festgelegt werden könnten. Das bedeutet, dass Bio-Bauern, deren Produkte Pestizidrückstände ausweisen, weil zum Beispiel ihr konventioneller Nachbar Pflanzenschutzmittel verwendet und diese auch den Bio-Acker kontaminieren, seine Produkte nicht mehr als „bio“ vermarkten kann. „Das EU-Parlament schafft mit seiner widersprüchlichen Entscheidung zu Grenzwerten das Gegenteil von dem, was jetzt Not tut: Rechtsklarheit und Investitionssicherheit für die Betriebe und Unternehmen, die in die Bio- Produktion einsteigen oder diese ausbauen wollen“, kommentierte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender der BÖLW.
Der BÖLW begrüßte jedoch, dass das bewährte System der Öko-Kontrollstellen beibehalten werden soll. Außerdem bewertete Löwenstein die Parlamentsposition zum Geltungsbereich und die Möglichkeit zu regionalen Anpassungen der Öko-Verordnung als positiv.
Kritisiert wurden strengere Bio-Importregelungen. Sie sehen vor, dass Länder, mit denen die EU keine gegenseitige Anerkennung der Biostandards abgeschlossen hat, die EU-Öko Verordnung detailgetreu erfüllen müssen. Dies ist jedoch vor allem in Ländern des globalen Südens nicht durchsetzbar und schade somit der Ökoproduktion in diesen Gebieten, teilte der BÖLW in einer Presseerklärung mit.
Mit der Entscheidung des EU-Parlaments beginnen nun die finalen Verhandlungen um eine neue, europaweite Öko-Verordnung. Löwenstein forderte Bundesminister Schmidt sowie Martin Häusling auf, sich weiter für eine Verbesserung des Bio-Rechts einzusetzen: „Wer Bio in Europa voran bringen will, muss Rechtsunsicherheiten, die sich aus einer fortdauernden Debatte um spezielle Bio-Grenzwerte ergeben, dauerhaft ausschließen.“
11.10.2015 | permalink
250.000 Teilnehmer: Bisher größte Anti-TTIP Demo in Berlin
170 verschiedene Organisationen mobilisierten zur Anti-TTIP Demo (Foto: Meine Landwirtschaft)
Am Samstag versammelten sich rund 250.000 TTIP Gegner in Berlin, um gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA und für einen gerechten Welthandel zu demonstrieren. Im Vorfeld war von einem großen Bündnis bestehend aus 170 Organisationen, darunter Umwelt- und Verbraucherverbände, Gewerkschaften, Datenschützer, Kulturschaffende und Parteien deutschlandweit mobilisiert worden. Teilnehmer reisten in rund 600 Busse und 5 Sonderzügen aus dem gesamten Bundesgebiet an. Noch nie waren zu diesem Thema so viele Menschen auf die Straße gegangen.
Der Demonstrationszug verlief vom Berliner Hauptbahnhof, an der Friedrichstraße und dem Reichstag vorbei zur Berliner Siegessäule. Hier fand die Abschlusskundgebung statt. Viele Demonstranten fürchten durch TTIP eine Absenkung der Umweltstandards in Deutschland, schlechtere Arbeitsbedienungen und weniger Datenschutz. Besonders häufig kritisierten die Teilnehmer, dass das geplante Freihandelsabkommen TTIP im Geheimen verhandelt wird.
Die Organisatoren zeigten sich sehr zufrieden mit der Demonstration: "Heute ist ein großer Tag für die Demokratie […] Wir stehen auf gegen TTIP und CETA. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und gehen für gerechten Handel auf die Straße. Die Verhandlungen zu TTIP auf Grundlage des jetzigen Mandates müssen gestoppt werden. Der vorliegende CETA-Vertrag darf so nicht ratifiziert werden", teilte das Bündnis in einer Presseerklärung mit.
Bereits am Mittwoch waren mehr als 3 Millionen Unterschriften der selbstorganisierten Bürgerinitiative „Stop TTIP“ an die EU-Kommission übergeben worden. Damit konnte „Stop TTIP“ bisher mehr Unterschriften sammeln als jede andere Bürgerinitiative in der EU.
07.10.2015 | permalink
Helmholtz Zentrum für Umweltforschung: Deutschland braucht eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel
Glyphosat-Einsatz auf dem Rapsfeld (Foto: Chafer Machinery / flickr, creativecommons.org/licenses/by/2.0)
Laut einer aktuellen Studie des Helmholtz Zentrum für Umweltforschung (UFZ) könnte eine Abgabe auf Pestizide einen wirtschaftlichen Impuls geben, den Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu begrenzen. Damit würden Händler und Hersteller an den ökologischen und gesundheitlichen Folgekosten der Pestizide beteiligt werden und die so generierten Einkommen, circa 1 Milliarde Euro pro Jahr, könnten Schutzmaßnahmen sowie die Forschung an alternativen Pflanzenschutzkonzepten finanzieren, teilte das Institut in einer Presseerklärung mit. Allein im Jahr 2014 wurden in Deutschland 100 000 Tonnen Pflanzenschutzmittel mit knapp 35.000 Tonnen Wirkstoffen verkauft.
Der Vorschlag des UFZ wurde von Umwelt- und Bioverbänden positiv aufgenommen. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kommentierte: „Preise für Lebensmittel müssen die Wahrheit sprechen und alle Kosten widerspiegeln, die bei der Produktion anfallen. Nur dann erfüllen Preise ihre wirtschaftliche Steuerungsfunktion. Eine Pestizidabgabe wäre ein wichtiger erster Schritt für mehr Fairness im Wettbewerb.“
Die geforderte Abgabe könnte helfen, europäisches Recht umzusetzen. Dies verlangt, den Einsatz von Pestiziden zu verringern und deren Nutzer an den gesellschaftlichen Folgekosten wie Wasser- und Bodenverschmutzung zu beteiligen. Außerdem verlangen seit 2014 die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes Pestizide nur einzusetzen, wenn es keine Alternativen gibt. Auch der in Deutschland verabschiedete Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht einen Rückgang des Pestizideinsatzes um 30 % bis 2023 vor. „Ohne zusätzliche ökonomische Anreize werden die europäischen und nationalen Ziele der Pflanzenschutzpolitik nicht zu erreichen sein“, kommentierte Dr. Stefan Möckel, Jurist am UFZ und Leiter der Studie.
Konkret empfehlen die Forscher einen Grundabgabesatz von 20 Euro pro Hektar. Dieser Betrag sollte bei inländischen Herstellern und Importeuren sowie den Groß- und Einzelhandlern erhoben werden, damit diese dann die Abgabe auf den Verkaufspreis aufschlagen könnten. Hinzu kämen außerdem Risikozuschläge. Die Abgabe würde so den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, welche nur einen geringen Prozentsatz der landwirtschaftlichen Produktionskosten ausmachen, um circa 40 % verteuern.
Der BÖLW sieht in einer so gestalteten Abgabe außerdem Vorteile für den Ökolandbau. Felix Prinz zu Löwenstein: „So lange die Verschmutzung von Wasser und die Schädigung der Artenvielfalt durch den massiven Pestizideinsatz für die Verursacher kostenfrei bleiben, wird eine umweltfreundliche Bewirtschaftung wie der Ökolandbau verhindert.“

